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Meldung:

Berlin/Euskirchen, 18. Januar 2002
Behindertenbeauftragte

Blockade der Bundesländer gegen Gleichstellungsgesetz

Zur Kritik der Bundesländer an dem Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Bundestags-
Drucksache 14/7420) erklärt die Behindertenbeauf-
tragte der SPD-
Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:

Das Gleichstellungsgesetz ist ein wichtiger Schritt weg von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung behinderter Menschen. Auch wegen der alltäglichen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen darf der Verweis auf Kosten kein Argument sein. Es ist anzunehmen, dass die von den Kommunen und Ländern vermuteten Belastungen durch das Gesetz nicht so kostenintensiv sein werden wie heute von einigen befürchtet wird.

Das Bundesgleichstellungsgesetz, im November vom Kabinett verabschiedet, hat zum Ziel, die Lebensräume für acht Millionen Bürger und Bürgerinnen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, zu allen Lebensbereichen Zugang zu haben.

Wir wollen dieses Recht mit dem Gleichstellungsgesetz verwirklichen. Das Gleichstellungsgesetz kann nur im Dialog mit dem guten Willen aller Beteiligten umgesetzt werden. Die Bundesländer müssen den Widerstand gegen das geplante Gesetz aufgeben. Es kann nicht sein, dass es bald 16 verschiedene Regelungen der Länder, des Bundes und eine darüber gelagerte EU-Richtlinie gibt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihre erfolgreiche Behindertenpolitik fortführen, die Leitlinie "Teilhabe und Integration" weiter umsetzen und ihren Beitrag leisten, den Zeitplan der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes aufrecht zu halten.

Um das Gesetzgebungsverfahren abzuschliessen, findet kommenden Mittwoch, 23. Januar 2002, die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf des Gleichstellungsgesetzes im Bundestag statt.

Links:
Homepage Helga Kühn-Mengel, MdB
Meldungen:
Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt
Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen

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