Meldung:
Berlin, 12. November 2001
Behindertenbeauftragte
Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen
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Kernstück unseres Gleichstellungsgesetzes ist
die Barrierefreiheit. Das Ziel einer
allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben
der Beseitigung räumlicher Barrieren, wie zum Beispiel bei baulichen Anlagen und Verkehrsmitteln, auch die Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen oder
die barrierefreie Kommunikation etwa mittels
Gebärdendolmetscher.
Als Behindertenbeauftragte weiß ich, dass
leider noch immer gilt: Man ist nicht
behindert, man wird es, auch durch
Gegebenheiten der Umwelt und Reaktionen
der Mitmenschen. Nach dem Inkrafttreten
des Bundesgleichstellungsgesetzes wird aber
die Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen
Raum nicht mehr die Ausnahme, sondern die
Regel sein.
Zuerst haben wir das Gesetz zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, dann
das Sozialgesetzbuch IX geschaffen. Mit dem
Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen
entwickeln wir einen weiteren Meilenstein in
der gesellschaftspolitischen Entwicklung
Deutschlands.
Behindertenpolitik ist ein Schwerpunkt
unserer Politik, die Auf-gabe der Integration
und Nichtdiskriminierung von Menschen mit
Behinderungen bedarf aber auch künftig noch
vieler Anstrengungen: Es gibt noch viele
Barrieren in den Köpfen.
Links:
Homepage Helga Kühn-Mengel, MdB





