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Meldung:

Euskichen, 31. August 2005
SPD-Fraktion stellt Antrag

Burg Vogelsang von Nazis frei halten

Neue Gesetze geben Möglichkeit
Der Kreistag beauftragt den Landrat, dem Land NRW zu empfehlen, die Burg Vogelsang auf Grund ihrer Geschichte und vor allem ihres Ursprunges zu einem Ort mit herausragender und überregionaler Bedeutung zu erklären und dies vor dem Hintergrund der im Frühjahr 2005 geänderten Gesetzeslage durch Landesgesetz bestimmen zu lassen.

In der Begründung heißt es:

Versammlungen können jetzt verboten werden, wenn sie an einem Ort stattfinden sollen, der als Gedenkstätte von historischer und überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung von nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert.

In der Ideologie der Nationalsozialisten hatten die Ordensburgen eine wichtige Rolle: In den drei realisierten Burgen sollte der politische Führungsnachwuchs ausgebildet werden. Daneben drückten Architektur und Bauweise die Selbstdarstellung der Partei aus.

Bei der Burg Vogelsang handelt es sich nach der Machbarkeitsstudie aus November 2003 um einen sogenannten &8222;Täterort&8220; An gleicher Stelle findet man die Warnung vor einem potentiellen &8222;braunen&8220; touristischen Ziel. Nicht nur der konzeptionelle Hintergrund der Ordensburg lässt diese Befürchtung realistisch erscheinen. Auch die erwähnte &8222;Ausdrucksstärke&8220; des gebauten Objektes lässt die Vermutung zu, dass eine Pilgerstätte für alte und neue Nazis entstehen könnte.

Alle Demokratinnen und Demokraten bekennen sich bei den Diskussionen um die zukünftige Nutzung zur historischen Aufarbeitung innerhalb und außerhalb des Geländes von Burg Vogelsang. Damit erreicht sie einen Status als Gedenkstätte.

Ausweislich der ständigen Berichterstattung des Verfassungsschutzes bildet die Region Aachen einen besonderen Schwerpunkt rechtextremer Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund ist eine zügige Sicherung des Bereiches Burg Vogelsang im Sinne des aktualisierten Versammlungsrechts dringend notwendig.



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