Meldung:
Euskirchen, 07. Dezember 2005
Shuttle-Diskussion
SPD meldet weiteren Beratungsbedarf an
Im Kreistag auch über Kosten diskutieren
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Der Antrag im Wortlaut:
Die SPD-Fraktion beantragt für die die nächste Sitzung des Kreistages, das Thema „Einführung und Finanzierung des NP-Shuttel 82“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Nachdem sich die von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN geforderte Beibehaltung der Linie 829 durchgesetzt hat, bleiben gleichwohl Fragen bezüglich Stil und Ausmaß getroffener Entscheidungen und deren Auswirkungen.
1.
Laut § 9 (4) Absatz l ist der Aufsichtsrat zuständig für
„das ÖPNV-Angebot im Nachbarschaftsverkehr, soweit überörtliche Belange betroffen sind,“
§ 14 (4) klärt die Aufgaben des Beirates wie folgt:
„Entscheidungen der Gesellschaft, die nur das ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr mehrerer Kommunen betreffen bzw. nur dort haushaltswirksam werden, dürfen nur mit der Stimmenmehrheit der anwesenden
Beiratsmitglieder gefasst werden, die von diesen Kommunen entsandt werden. In den Fällen, in denen die Entscheidungen des Beirats zum ÖPNV-Angebot-Nachbarortsverkehr überörtliche Belange entgegen stehen, entscheidet der Aufsichtsrat.“
Der Gesellschaftsvertrag regelt darüber hinaus in § 10 (4)
„Außerhalb von Sitzungen kann die Beschlussfassung durch schriftlichefernschriftliche oder fernmündliche Abstimmung erfolgen, wenn sich jedes
Mitglied an der Abstimmung beteiligt.“
Vor diesem Hintergrund, einer Resolution aus Hellenthal und der Vielzahl von Einzelgesprächen, die auch dem Landrat bekannt sein mussten, ist das praktizierte Vorgehen erklärungsbedürftig: Der Beschluss eines durch Vertrag legitimierten Gremiums wurde im Nachhinein, ohne die Form zu wahren, „korrigiert“.
Die finanziellen Auswirkungen des NP-Shuttles SB 82 auf die bereits in der Haushaltssicherung oder kurz davor stehenden Kommunen wurden durch eine nach der Aufsichtsratssitzung willkürlich zusammen gesetzte Gruppe überhaupt nicht berücksichtigt.
2.
Wenn selbst laut KStA-Artikel vom 25.11.2005 – der Allgemeine Vertreter des Landrates in einem Fachausschuss zugeben musste, dass zu Beginn der Sitzung des zuständigen KVE-Gremiums Dinge noch nicht vorhersehbar gewesen seien, stellt sich die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf welches Ergebnis hin orientiert welche Information hatte. Wieso wurde ein Beschluss gefasst, ohne dass der Verwaltung alle Informationen vorlagen? Oder lagen diese Informationen vor und wurden dem zuständigen Gremium vorenthalten?
3.
Der langfristige Schaden, der durch eine unzureichende Vorbereitung der Gremien-sitzungen entstanden ist, bezieht sich nicht nur auf die Verunsicherung der Bevölkerung. Wir fragen uns auch, wie und in welcher Form dieses ganze Verfahren organisiert worden ist.
Der Landrat, der nicht nur in der KVE eine führende Rolle einnimmt, sondern auch beim überörtlichen Verkehrsanbieter RVK einerseits die Belange des Kreises vertreten soll und auf der anderen Seite in heraus gehobener Position die RVK-Gesamtbelange zu vertreten hat, muss diese Fragen im Kreistag beantworten und diskutieren lassen, zumal Interessenkollisionen aufgrund der Ämterhäufungen des Landerates nicht auszuschließen sind.





