Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Online Mitglied werden


Hauptinhaltsbereich

Meldung:

Euskirchen, 16. Februar 2006
Haushalt 2006

Nebeneinkünfte des Landrates

SPD verlangt Klarheit
Der Antrag im Wortlaut:

Die SPD beantragt, den Haushaltsposten

„Einnahmen des Landrates aus abführungspflichtigen Aufwandsentschädigungen bzw. Tantiemen“

im Haushalt für das Jahr 2006 aufzunehmen und die vereinnahmten Gelder oberhalb des Betrages von 6.000,- € als Einnahme im Haushalt zu verbuchen. Die rückwirkenden Verpflichtungen ab 2003 sind darzustellen. Diese Gelder sind ebenfalls abzuführen.

Zur Begründung fügt die Fraktion an:

Am 28. April 2005 hat der Landrat in einer nichtöffentlichen Sitzung über seine Einkünfte aus seinen vielfältigen zusätzlichen Funktionen unterrichtet. Er ist damit einer gesetzlichen Verpflichtung gefolgt.

Die Verpflichtung besagt auch, dass die jährlichen Zusatzeinkünfte aus Mandats bezogenen Tätigkeiten, die den Betrag von 6.000,- € überschreiten, abgeführt werden müssen. Da der Kreis Euskirchen die vereinnahmende Stelle dieser Abgaben ist, müssen die Beträge im Haushalt aufgeführt werden.


Zum Seitenanfang