Meldung:
Euskirchen, 07. Dezember 2006
Doppelhaushalt 2007/2008
SPD fordert Änderung der Hebesätze
Mehreinnahmen für den Kreis?
Die SPD-Fraktion beantragt,1. den Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2008 auf 51,69 % festzusetzen,
2. der Kreistag fordert den Landrat auf, bei Vorliegen der Umlagegrundlagen für das Jahr 2008 hierüber den Kreistag unverzüglich zu informieren.
Begründung:
Zu 1.: Nach dem zum Haushalt 2006 gefassten Beschluss ist der Betrag der Kreisumlage auf
87 Mio. € für die Haushaltsjahre 2006 bis 2009 gedeckelt worden.
Gleichwohl erhöhen Sie den Hebesatz für das Haushaltsjahr 2008 auf 57,62%, wobei Sie andererseits sogar einen um 184.7000 € geringeren Finanzbedarf als für das Haushaltsjahr 2007 festlegen. Diese Anhebung der Kreisumlage passt nicht in die durch Vorlage des Haushaltes zu Tage getretene Systematik. Ausgehend von den aktuellen Umlagegrundlagen von 170.336.480 € ergibt sich bei einem Hebesatz von
51,69% ein Betrag in Höhe von 88.046.927,-- €
bei einem Hebesatz von
57,62% ein Betrag in Höhe von 98.147.880,-- €
Dies würde für 2008 Mehreinnahmen des Kreises in Höhe von 10.100.953,-- €
bedeuten gegenüber dem Jahr 2007.
Diese Finanzpolitik passt nicht zu dem gefassten Deckelungsbeschluss, es sei denn, Sie haben mit Ihrer Verwaltung Kenntnis darüber, dass sich Umlagegrundlagen im Jahr 2008 verschlechtern. Wenn sich die Umlagegrundlagen jedoch verbessern, dann erhöhen sich bereits dadurch die Kreiseinnahmen automatisch. Es bedarf dann auch keiner um 6%-Punkten höheren Kreisumlage.
Anzeichen dafür, dass sich im Jahr 2008 die Umlagegrundlagen verschlechtern, sind nicht ersichtlich. Vielmehr ist es sogar so, dass die Orientierungsdaten des Landes NRW in der mittelfristigen Finanzplanung prognostizieren, dass sich die kommunale Einnahmesituation insgesamt positiv verändert.
Entsprechend dem diesseitigen Vorschlag ist dann auch § 5 des Satzungsvorschlages zur Kreisumlage zu ändern und für 2008 ebenfalls der Hebesatz von 51,69% festzulegen.
Zu 2.: Sollten sich die Umlagegrundlagen wider Erwarten wesentlich verschlechtern oder aber stärker verbessern als zur Zeit zu erwarten ist, kann im Rahmen eines Nachtragshaushaltes im Jahr 2008 entsprechend gegengesteuert werden.




