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Pressemitteilung:

Euskirchen, 17. Dezember 2007
Uwe Schmitz:

KiBiz ist und bleibt Mumpitz

Schmitz kritisiert beim KiBiz verschiedene Punkte:

Elternbeiträge steigen nochmals
19 Prozent der Finanzierung in einer Kindertageseinrichtung sollen über Elternbeiträge erreicht werden. Diese Festlegung auf 19 Prozent ist im Gesetz festgelegt. Doch in der Realität wird eine solche Höhe nicht erreicht. Im Schnitt sind es gerade mal 13 Prozent Kostenanteil, den die Eltern aufbringen können. Vor diesem Hintergrund befürchten die Träger und Eltern nicht zu Unrecht, dass die Elternbeiträge für den Kindergarten weiter steigen müssen. Denn viele Kommunen können das fehlende Geld nicht mehr selbst ausgleichen bzw. dürfen es gar nicht ausgleichen, weil sie in einer Haushaltsnotlage sind. Eine solche Steigerung der Beiträge findet nun auch im Kreis Euskirchen statt.

KiBiz ist in Wahrheit ein Spargesetz
Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2006 bei den Kindergärten über 155 Millionen Euro eingespart. Für das Jahr 2008 verspricht Minister Laschet nun großzügig, wieder 100 Millionen Euro mehr auszugeben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hiervon 84 Millionen Euro zur Finanzierung der Absenkung des Trägeranteils von kirchlichen Trägern benötigt werden. Vom kümmerlichen Rest sollen gleichzeitig eine bessere Betreuung sowie Tausende neuer Krippenplätze finanziert werden. „Bei den Kindergärten und Tageseinrichtungen kommt von dem Geld nichts an, das ist ein großer Schwindel, den die Landesregierung hier betreibt“, so Uwe Schmitz.

Kindergartenplätze nun nach Zuteilung statt nach Bedarf
KiBiz verspricht den Eltern eine größtmögliche Flexibilität bei der Nutzung der Kinderbetreuung. So sollen diese künftig wählen können, ob ihre Kinder wöchentlich 25, 35 oder 45 Stunden betreut werden sollen. In Wahrheit sind diese Öffnungszeiten kontingentiert, und wenn sich zu viele Eltern anders entscheiden, als von der Landesregierung vorgesehen, so haben sie Pech gehabt.

Bildung im Kindergarten – wo?
Bildung soll künftig in Kindertageseinrichtungen groß geschrieben werden, schließlich handelt es sich um das Kinderbildungsgesetz. Leider wird der Begriff Bildung im neuen Gesetz sehr eng gefasst. Kognitive, soziale, ästhetische oder motorische Bereiche der Entwicklung der Kinder werden im Gesetz kaum angesprochen, der Schwerpunkt liegt beinahe ausschließlich bei der Sprachförderung. Und für diesen Komplex stehen im KiBiz pro Kind und Jahr gerade einmal 340 Euro, das entspricht 6,54 Euro pro Woche zur Verfügung. Wie so dem Bildungsanspruch nachgekommen werden soll, bleibt schleierhaft.

Unsicherheit für die Eltern
Die Durchführung des KiBiz hängt nun von den jährlichen Finanzzuweisungen durch den Finanzminister ab. Eine langfristige Planung ist so für Eltern nicht gegeben. Wer weiß, welches Finanzloch schon im nächsten Jahr mit den eigentlich für die Kinderbetreuung vorgesehenen Mitteln im Landeshaushalt gestopft werden soll?

Keine Planungssicherheit für die Träger
Die Träger haben in Zukunft eine erhebliche Planungsunsicherheit, weil die zukünftige Finanzierung im wesentlichen von der Nachfrage der Eltern abhängt und dieses Nachfrageverhalten auf Grund noch fehlender Erfahrungen und der Höhe der Elternbeiträge nicht abgeschätzt werden kann.

Überlastung von Erzieherinnen und Erziehern
Das KiBiz bringt für die Erzieherinnen und Erzieher eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich. Diese sollen künftig die individuelle Entwicklung der Kinder fördern und dokumentieren, die Sprache der Kinder so fördern, dass sie bei Schuleintritt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können, die Zusammenarbeit mit den Schulen suchen und gestalten, intensiv mit den Eltern zusammenarbeiten, sich konzeptionell auf die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren vorbereiten, sowie sich regelmäßig fortbilden. Gleichzeitig wird allerdings ihre Vorbereitungszeit von 25 auf 10% ihrer Arbeitszeit gekürzt.

Vernachlässigung der Betreuung von Kindern unter einem Jahr
Die Betreuung von Kindern unter einem Jahr wird vom Gesetz vernachlässigt. Als Begründung wird herangezogen, dass im ersten Lebensjahr des Kindes das Elterngeld zur Verfügung stehe, und so eine Kinderbetreuung nicht nötig sei. Für viele Berufstätige ist allerdings eine schnelle Wiederaufnahme der Arbeit von sehr großer Wichtigkeit, so dass auch der Bereich der U1-Betreuung nicht vernachlässigt werden darf.

Gefahr großer Gruppen in den Tageseinrichtungen
Die Einführung einer Pro-Kind-Pauschale bei der Landesförderung statt einer Gruppenpauschale birgt in Zukunft die Gefahr großer und unübersichtlicher Gruppen, da die Einrichtungen bei knappen Geldern gezwungen sein könnten, mehr Kinder als bisher aufzunehmen. Auch hier bleibt der Wunsch nach einer besseren Betreuung der Kinder auf der Strecke.

Unsicherheit für das Personal
Durch die Kopfpauschale bei der Förderung durch die Landesregierung fehlt den Trägern der Kindertageseinrichtungen auch die Sicherheit bei der Personalplanung. Da nicht mehr klar ist, über welche finanziellen Mittel die einzelnen Einrichtungen in den Folgejahren haben, besteht die Gefahr, dass es für viele Mitarbeiter künftig nur noch befristete Arbeitsverträge geben wird. Für diese ist somit eine längerfristige Lebensplanung nicht mehr möglich.

„Diese Punkte machen deutlich, dass man sich in Düsseldorf bei der Erstellung des Gesetzes keinerlei Gedanken über die Folgen gemacht hat“, ist sich Uwe Schmitz sicher. „Weder wird das Gesetz dem Bildungsanspruch, den es an sich stellt gerecht, noch ist es in irgendeiner Form sozial. Vielmehr versucht die Landesregierung, hier nichts weiter als ein Spargesetz als einen Quantensprung bei der Kinderbetreuung zu verkaufen. Alles was bleibt sind zahlreiche Unsicherheiten und Eltern, die künftig für den Besuch ihrer Kinder in den Tageseinrichtungen stärker zur Kasse gebeten werden.“


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